Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung gilt für die Website www.gdabewegt.de. Sie wurde am 07.09.2021 erstellt und zuletzt am 16.09.2021 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist mit der BITV 2.0 weitestgehend vereinbar. Die Ausnahmen von der Vereinbarkeit mit der BITV 2.0 sind unten aufgeführt.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Diese Internetseite wurde vollständig überarbeitet und im September 2021 mit einem neuen Content Management System veröffentlicht. Für die neue Website wird ein unabhängiger BITV-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.

Barrierefreiheit bei PDF-Downloads

Zukünftige PDF-Dokumente werden grundsätzlich barrierefrei bereit gestellt.

Inhalte in Leichter Sprache und in Gebärdensprache

Die Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache nach §4 BITV 2.0 sind noch nicht verfügbar:

  • Die Informationen zu den wesentlichen Inhalten von gdabewegt.de sind noch nicht in Leichter Sprache und noch nicht in Gebärdensprache verfügbar. Sie werden derzeit erstellt.
  • Die Hinweise zur Navigation von gdabewegt.de sind noch nicht in Leichter Sprache und noch nicht in Gebärdensprache verfügbar. Sie werden derzeit erstellt.
  • Die Erläuterung wesentlicher Inhalte dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache und noch nicht in Gebärdensprache verfügbar. Sie wird derzeit erstellt.
  • Diese Website wird in Kürze erste Informationen zur Leichten Sprache enthalten.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.gdabewegt.de aufgefallen? Bitte schreiben Sie uns über das Kontaktformular, auf welcher Seite Sie Schwierigkeiten mit Barrierefreiheit haben.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen wie der BGW zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Ziel ist es, gemeinsam mit der Schlichtungsstelle außergerichtlich eine Lösung für das Problem zu finden. 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Montag - Freitag: 9 - 15 Uhr

Besuchsadresse: Taubenstraße 4-6 | 10117 Berlin
Postadresse: Mauerstraße 53 | 10117 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Gebärdentelefon (ISDN-Bildtelefon): +49 30 188080805

Fax: +49 30 18527-2901