Meldung Ehrenamtlicher
BGW-Mitgliedsbetriebe aus der Wohlfahrtspflege können über das Portal "Mein Unternehmen" - erreichbar unter "Meine BGW" - die Zahl der Personen melden, die bei ihnen im vergangenen Jahr unentgeltlich oder ehrenamtlich tätig waren. Die BGW erinnert jährlich per Brief an die Meldung.
Alle unentgeltlich oder ehrenamtlich Aktiven sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege automatisch gegen Unfallrisiken versichert - vor Ort wie auf den erforderlichen Wegen.
Kontakt: Beiträge und Versicherungen
Die Meldefrist beginnt jedes Jahr um den 1. November und endet am 16. Februar des Folgejahres.
Bitte kommen Sie zeitnah Ihrer Meldepflicht gemäß BGW-Satzung nach!
So gehen Sie vor
Um den Service zu nutzen, ist ein Login (mit Registrierung) unter "Meine BGW" auf bgw-online.de erforderlich. Nach erfolgreichem Login wählen Sie im Menü auf der linken Seite "Mein Unternehmen" aus.
Zusätzlich benötigen Sie eine Freischaltung mit einem Freischaltcode. Diesen können Sie unter "Mein Unternehmen" anfordern (nur online und nicht telefonisch). Die BGW verschickt Freischaltcodes lediglich an die an Personen mit der Rolle Hauptbenutzer oder Hauptbenutzerin und aus Sicherheitsgründen ausschließlich direkt per Post an die Unternehmensanschrift. Mit dem Freischaltcode erhalten Sie Erläuterungen zum weiteren Vorgehen.
Sie müssen den Freischaltcode nur einmal unter "Mein Unternehmen" hinzufügen. Um die Services dauerhaft zu nutzen, ist zum Schutz Ihrer persönlichen Daten zusätzlich eine 2-Faktor-Authentifizierung erforderlich.
Die Freischaltung von Steuerberatern und Steuerberaterinnen oder anderen Bevollmächtigten kann ausschließlich durch den Hauptbenutzer oder die Hauptbenutzerin des Unternehmens erfolgen. Näheres erfahren Sie in unseren FAQ zu "Mein Unternehmen".
Wenn Sie den Freischaltcode nicht nutzen, verfällt dieser nach 60 Tagen.
Freischaltcode anfordern oder eintragen (mit Login/Registrierung)
Häufig gestellte Fragen
Melden Sie hier die Anzahl der Vorstands-, Ausschuss- oder Beiratsmitglieder in Vereinen und Organisationen der Wohlfahrtspflege. Auch Sammlerinnen und Sammler, Krankenhaus-und Altenheimhilfen, Personen, die Selbsthilfegruppen leiten, und andere Ehrenamtliche sowie unentgeltlich Tätige sind zu berücksichtigen. Falls eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird oder die Fahrtkosten erstattet werden, ändert dies nichts am ehrenamtlichen Charakter der Tätigkeit.
Zu melden ist stets die Gesamtanzahl aller ehrenamtlich Tätigen. Personen, die nur gelegentlich oder kurzzeitig tätig wurden, sind voll zu berücksichtigen (jeweils als eine Person).
Nicht zu melden sind Praktikanten ohne Entgelt, Schüler, beruflich Lernende und Rehabilitanden sowie Versicherte nach § 16 d Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Jobber).
Die Anzahl der gemeldeten Personen hat weder Einfluss auf die Höhe Ihres jährlichen Beitrags noch auf den Versicherungsschutz.
Loggen Sie sich für "Meine BGW" ein (Registrierung erforderlich). Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie unter bgw-online.de/registrierung-hilfe
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Besteht kein Zugriff auf das E-Mail-Konto des Vorgängers/der Vorgängerin oder existiert dieses nicht mehr, kann die Funktion "Passwort vergessen?" nicht genutzt werden, weil die BGW die E-Mail zum Ändern des Passworts an die alte E-Mail-Adresse schickt.
Bevorzugtes Vorgehen: Der Vorgänger oder die Vorgängerin geht zu "Meine BGW" und loggt sich dort mit der hinterlegten E-Mail-Adresse und dem selbst gewählten Passwort ein und trägt unter Mein Profil >> E-Mail-Adresse die E-Mail der neuen Person ein, die das Konto nutzen soll. Anschließend gibt die alte Person der neuen das Passwort weiter. Die neue Person kann sich nun mit der hinterlegten E-Mail-Adresse und dem Passwort einloggen. Alternativ kann die neue Person auch auf der Login-Seite die Funktion "Passwort vergessen?" wählen und ein neues Passwort festlegen.
Bitte beachten Sie: Erhält eine neue Person Zugang zu einem bestehenden Konto, erhält diese möglicherweise Zugriff auf Sozial- oder andere Daten. Die Prüfung, ob dies datenschutzrechtlich möglich ist, erfolgt durch die Nutzerinnen und Nutzer.
Um Missbrauch zu vermeiden, kann die BGW die E-Mail-Adresse eines bestehenden "Meine BGW"-Kontos nicht ändern, wenn dieser Wunsch von einer anderen als der mit dem Konto verknüpften E-Mail-Adresse kommt.
Wenn eine Freischaltung vorliegt, muss keine erneute Freischaltung erfolgen. Die Freischaltung für die Nutzerin oder den Nutzer muss nur einmal durchgeführt werden.
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ist für "Mein Unternehmen" eine 2-Faktor-Authentifizierung erforderlich.