
Gefahrtarif – Grundlage der Beitragsberechnung
Entscheidende Faktoren für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind neben Arbeitsentgelten und Versicherungssummen auch die Gefahrklassen. Die aktuellen Gefahrklassen werden im jeweils gültigen Gefahrtarif der BGW festgesetzt.
Im Gefahrtarif sind die Gewerbezweige der beitragspflichtigen Unternehmen zu Gefahrtarifstellen zusammengefasst. Jeder Gefahrtarifstelle wird eine Gefahrklasse zugeordnet. Diese Gefahrklassen spiegeln die Gefährdungsrisiken in den Unternehmen wider. Als Faustregel gilt: je geringer die Gefahrklasse, desto niedriger die Beiträge bei gleichem Entgelt.
Die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Gefahrtarifstelle nennt man Veranlagung.
So ist der Gefahrtarif aufgebaut
Gut zu wissen: Der Gefahrtarif – inklusive Gefahrklassen – wird von der Vertreterversammlung der BGW festgesetzt. Sie ist paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder – also der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – sowie der Versicherten aus den bei der BGW versicherten Branchen besetzt. Der Vertreterversammlung steht daher ein Gestaltungsspielraum bei der Aufstellung des Gefahrtarifes zu.
Durch den Gefahrtarif werden die Risikounterschiede zwischen den Gewerbezweigen berücksichtigt. Der Gefahrtarif ist deshalb in sogenannte Tarifstellen gegliedert, denen Gefahrklassen zugeordnet sind.
Unternehmensarten, die vergleichbare Gefährdungsrisiken aufweisen, werden als Gefahrengemeinschaften in Tarifstellen zusammengefasst. Für sie werden dann Gefahrklassen berechnet: Dazu werden die von den Unternehmen gemeldeten Arbeitsentgelte und die Versicherungssummen den im gleichen Zeitraum für Versicherungsfälle gezahlten Entschädigungsleistungen gegenübergestellt. So finden neben der Unfallgefahr innerhalb eines Gewerbezweigs beispielsweise auch das Lohnniveau der Branche oder die allgemeinen Behandlungskosten im Gesundheitswesen Berücksichtigung.
Der Gefahrtarif der BGW gliedert sich in zwei Teile. In Teil I sind die Tarifstellen der BGW mit ihren Gefahrklassen aufgeführt und in Teil II werden die sonstigen Bestimmungen zur Veranlagung geregelt. Nach Teil II Nr. 1 richtet sich die Veranlagung eines Unternehmens zu den Gefahrklassen nach seiner Gewerbezweigzugehörigkeit. Für die Zugehörigkeit zu einem Gewerbezweig sind nicht die einzelnen, im Unternehmen verrichteten Tätigkeiten, sondern Art und Gegenstand des Unternehmens entscheidend. Die Gewerbezweige werden durch sogenannte Strukturschlüssel repräsentiert.
Allen Unternehmen wird ihre Einstufung mit einem individuellen Veranlagungsbescheid mitgeteilt (siehe Musterveranlagungsbescheid).
Mehr zu Gefahrtarif und Veranlagungsbescheid
Seit 1. Januar 2025 gilt ein neuer Gefahrtarif.
Am 1. Januar 2025 hat der neue 6. Gefahrtarif den bisherigen 5. Gefahrtarif abgelöst. Ende Oktober 2024 haben BGW-Mitgliedsunternehmen sowie persönlich Versicherte deshalb einen Veranlagungsbescheid erhalten, der sie über ihre Gefahrklasse für den Geltungszeitraum des 6. Gefahrtarifs (bis 31.12.2030) informiert.
Ein Gefahrtarif muss nach spätestens sechs Jahren neu festgesetzt werden. Dadurch wird einerseits die Beitragsberechnung für einen gewissen Zeitraum konstant geregelt und andererseits werden die tatsächlichen Gefährdungsrisiken in den Tarifstellen berücksichtigt.
Der sechsjährige Beobachtungszeitraum für den kommenden 6. Gefahrtarif umfasste die Jahre 2017 bis 2022. Die letzten Jahre waren vor allem durch die Covid-19 Pandemie geprägt. Im Gesundheitsdienst gab es einen massiven Anstieg an Versicherungsfällen, insbesondere durch die Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit. Die daraus resultierenden Entschädigungslasten konnten bisher noch nicht auf die betroffenen Branchen umgelegt werden. Sie werden nun im neuen 6. Gefahrtarif berücksichtigt. Weiterhin wurden auch die Zuordnungen von Gewerbezweigen zu den Gefahrtarifstellen überprüft und vereinzelt geändert.
Achtung: Abgesehen von Vorschusszahlungen, fließt der 6. Gefahrtarif erst im April 2026 in die Beitragsrechnungen für das Jahr 2025 ein.
Gefahrtarif
Hinweise zum neuen Gefahrtarif
Kontakt: Beiträge und Versicherungen