Covid-19-Verdacht melden Berufskrankheiten-Anzeige und Kostenübernahme von Testungen

Die Erkrankung von versicherten Personen infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Aktuelle Lage bei der BGW

Covid-19 als Berufskrankheit: Monatlich gemeldete Verdachtsfälle

Vor 2020 erhielt die BGW jährlich etwa 1.000 Verdachtsmeldungen auf beruflich bedingte Infektionskrankheiten. In Hochphasen erreichten die BGW bis zu 8.000 Covid-19-Meldungen pro Woche.

Das stark erhöhte Arbeitsaufkommen verzögert immer noch die Bearbeitung, sodass Versicherte länger auf eine Rückmeldung und die Anerkennung ihrer Berufskrankheit warten.

Meldungsflut - Corona-Verdachtsfälle

Covid-19-Sammelmeldung: Für mehrere oder einzelne Fälle

Sie können mit dem Online-Formular Covid-19-Sammelmeldung mehrere Anzeigen von beruflich bedingten Covid-19-Erkrankungen komfortabel übermitteln. Nach dem Absenden können Sie ein PDF mit Ihren Eingaben herunterladen oder ausdrucken.

Das Online-Formular erlaubt auch, einzelne Verdachtsmeldungen abzugeben. Für die Nutzung ist kein Login/ Registrierung für "Meine BGW" erforderlich, und die Eingaben werden nicht unter "Meine BGW" gespeichert. Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt übertragen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen